Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Mit der Annahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden. Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und dienen dazu, allgemeine Informationen zu dem Objekt zur Verfügung zu stellen. Unsere Exposés sind nicht Bestandteileines aufvertrages. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Die Angebote und Mitteilungen der Brinkmann-Immobilien sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Information Dritter, auch beratende Personen, über dieses Angebot ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Kommt in Folge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dieses ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch die Brinkmann-Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, werden Sie gebeten, uns dieses unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch der Brinkmann-Immobilien entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Zuschlag bei Zwangsversteigerung oder sonstiges).
Der Provisionsanspruch der Brinkmann-Immobilien bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Das Selbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.Auch aus der telefonischen ( mündlichen ) Bekanntgabe von Objekten entsteht ein provisionspflichtiger Maklervertrag.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht der Brinkmann-Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch der Brinkmann-Immobilien wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Zusätzlich zu dem Provisionsbetrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.
7. Tätigwerden für Dritte
Die Brinkmann-Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kaufleuten ist für beide Teile Berlin, bei Nichtkaufleuten das für den Wohnsitz des Geschäftspartners zuständige Gericht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand ebenfalls Berlin.
9. Weitere Vereinbarungen
Über diese Vereinbarungen hinausgehende mündliche Absprachen werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Brinkmann-Immobilien wirksam. Sollte einer der orstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.